Beleidigungen im
Internet?
Heise
Newsticker: "Eine dieser Tage über
Nachrichtenagenturen und Tageszeitungen publik gewordene
Entscheidung des Landgerichts Köln (AZ: 28 T 8/01) sorgt für Furore:
Danach sei es "keine Beleidigung", einen anderen in einem
Internetforum als "Arschloch" oder als "Hanswurschtschwuchtel"
zu bezeichnen. Ein Blick in die Verfahrensakte zeigt allerdings, dass
diese Darstellung stark verkürzt und irreführend ist. Grundsätzlich
gilt auch im Netz, dass Beleidigungen Unterlassungsansprüche nach sich
ziehen und strafbar sein können." Mehr bei Heise. Kurzkommentar:
Insoweit wird man auch im Netz keine fundamental anderen Regeln anwenden
als im realen Leben. Wichtig bei der Bewertung dürfte aber der Kontext
sein, insbesondere ob etwa besonders heftige, von beiden Seiten mit
entsprechender Rhetorik geführte Streitigkeiten vorliegen. Wer nicht
weiß, wie weit er gehen darf, sollte immer überlegen, ob es sich um
kontextbezogene Äußerungen handelt oder eben um Beleidigungen,
Verleumdungen etc., die mit der Sache nichts oder wenig zu tun haben.
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